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Nutzungsordnung des Tennisvereins Ludwigshafen-Oppau e.V.
1.Geltungsbereich
- Diese Nutzungsordnung gilt für alle Mitglieder, Gastspieler sowie sonstige Personen, die sich auf der Vereinsanlage aufhalten oder diese nutzen.
- Mit dem Betreten der Anlage oder der Buchung eines Außen- oder Hallenplatzes werden die nachfolgenden Bestimmungen in vollem Umfang anerkannt.
- Die Ordnung dient der Aufrechterhaltung eines geregelten Spielbetriebs, dem Schutz der Anlagen sowie der Sicherheit aller Nutzer.
2. Allgemeine Verhaltenspflichten
- Auf der gesamten Vereinsanlage sind die Grundsätze der gegenseitigen Rücksichtnahme, der sportlichen Fairness und eines respektvollen Umgangs verbindlich einzuhalten.
- Jegliches Verhalten, das den Spielbetrieb, Veranstaltungen oder den Aufenthalt anderer Personen stört oder beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Hierzu zählen insbesondere übermäßige Lautstärke (z.Bsp. durch Abspielen von Musik auf dem Platz), unsportliches Verhalten oder das unbefugte Betreten von Spielfeldern.
- Den Anweisungen des Vorstands, der Trainer, des Platzwarts, sowie sonstiger vom Verein beauftragter Personen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Sicherheits-, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind strikt einzuhalten. Notausgänge, Fluchtwege und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind jederzeit freizuhalten.
3. Platzbuchung und Spielbetrieb
- Die Nutzung der Tennisplätze ist nur nach ordnungsgemäßer Buchung über unser Online Buchungssystem „eBuSy“ zulässig (siehe auch unter den separat aufgeführten „Buchungshinweisen zu unserem Online Buchungssystem eBuSy“)
- Die gebuchte Spielzeit ist verbindlich. Der Platz ist spätestens mit Ablauf der Buchungszeit in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen, sodass nachfolgende Spieler ihre Zeit vollständig nutzen können.
- Nicht in Anspruch genommene Buchungen sind rechtzeitig zu stornieren, um anderen Mitgliedern die Nutzung zu ermöglichen.
- Der Verein ist berechtigt, Plätze aus wichtigen Gründen (z. B. Witterung, Reparaturarbeiten, Veranstaltungen) vorübergehend zu sperren.
- Trainingsstunden, Mannschaftsspiele sowie offizielle Vereinsveranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
4.Nutzung und Pflege der Außenplätze
- Die Außenplätze dürfen ausschließlich mit geeigneter Tenniskleidung und Tennisschuhen betreten werden. Schuhe müssen für den jeweiligen Belag geeignet sein.
- Vor Spielbeginn ist der Zustand des Platzes zu prüfen. Bei erkennbarer Unbespielbarkeit, insbesondere bei starker Nässe oder Schäden, ist das Spielen untersagt, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Nach Beendigung des Spiels sind die Plätze vollständig – einschließlich der Randbereiche – abzuziehen. Bei Trockenheit sind sie ausreichend zu bewässern!
- Linien sind bei Bedarf zu reinigen.
- Festgestellte Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Verein zu melden, um eine zeitnahe Instandsetzung zu ermöglichen.
5. Nutzung und Sauberhaltung der Tennishalle
- Die Tennishalle darf ausschließlich mit sauberen, nicht färbenden Hallen-Tennisschuhen betreten werden. Schuhe, die zuvor im Außenbereich getragen wurden, sind nicht zulässig, um Beschädigungen und Verschmutzungen des Hallenbodens zu vermeiden.
- Das Betreten der Spielflächen mit Straßen-, Freizeit- oder Arbeitsschuhen ist untersagt. Zuschauer dürfen die Spielflächen nicht betreten.
- In der Tennishalle – insbesondere auf den Spielfeldern – ist der Verzehr von Speisen untersagt. Dies dient dem Schutz des Bodenbelags sowie der allgemeinen Hygiene.
- Getränke dürfen ausschließlich in bruchsicheren und verschließbaren Kunststoffbehältnissen mitgeführt werden. Glasflaschen oder offene Behältnisse sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Jegliche Verunreinigung des Hallenbodens ist unverzüglich zu beseitigen. Bei größeren Verschmutzungen ist der Verein umgehend zu informieren.
- Netzanlagen, Sitzbänke, Trennvorhänge sowie technische Einrichtungen dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vereins verändert, verstellt oder zweckentfremdet genutzt werden.
- Mit Energie (Beleuchtung, Heizung, Lüftung) ist sparsam umzugehen. Beim Verlassen der Halle ist sicherzustellen, dass Beleuchtung und sonstige Anlagen ordnungsgemäß ausgeschaltet sind, sofern keine unmittelbare Folgebuchung besteht.
- Das Rauchen in der Tennishalle ist strengsten untersagt
- Für durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Schuhvorschriften oder Verschmutzung entstandene Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
6. Clubhaus, Umkleiden und Nebenräume
- Das Clubhaus ist nur mit sauberen Schuhen zu betreten. Grobe Verschmutzungen sind vor dem Betreten zu entfernen.
- Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Hygiene- und Sauberkeitsstandards sind einzuhalten.
- Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
- Wertgegenstände sind eigenverantwortlich aufzubewahren. Eine Haftung des Vereins für Verlust oder Beschädigung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Haftung
- Die Nutzung der gesamten Vereinsanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die sich aus der Nutzung ergeben, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen sind
- Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Vereins- oder Fremdeigentum haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Erziehungsberechtigte tragen die Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder und haften für durch diese verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Platz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer entsprechend beauftragten Aufsichtsperson nutzen.
8. Gastspieler
- Gastspieler verpflichten sich die Nutzungsordnung einzuhalten.
9. Sanktionen
- Bei Verstößen gegen diese Nutzungs- und Hallenordnung ist der Verein berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
- Diese können insbesondere Verwarnungen, die Erhebung von Reinigungskosten oder Schadensersatzforderungen sowie zeitweise oder dauerhafte Nutzungs- oder Hausverbote umfassen.
Buchungshinweise zu unserem Online Buchungssystem eBuSy
Ab dem 07.03.2026 erfolgt die Buchung unserer Außen- und Hallenplätze ausschließlich über unser neu eingeführtes Online Buchungssystem eBuSy.
Buchungen können direkt über die eBuSy App, über das Smartphone, oder ein beliebiges Endgerät unter https://tc-oppau-ebusy.de erfolgen.
- Für die Buchung über eBuSy wird ein Benutzerkonto benötigt. Vereinsmitglieder sind automatisch in dem Buchungstool hinterlegt (Voraussetzung ist hier eine gültige, hinterlegte Emailadresse - bitte hier nicht noch einmal registrieren!).
- Gastspieler legen sich hierzu bitte ein entsprechendes Benutzerkonto an.
- Die Plätze können derzeit bis zu 8 Tage im Voraus?!gebucht werden.
- Die kürzeste buchbare Spielzeit beträgt 60 Minuten und maximal 120 Minuten. Anschlussbuchungen sind je nach Verfügbarkeit möglich.
- Die Bezahlung ist möglich per
- Sepa-Lastschrifteinzug
- Die Kosten richten sich nach Saison, Wochentag und Uhrzeit. Der jeweils aktuelle Preis ist bei jeder Buchung in eBuSy oder auf unserer Homepage einsehbar.
- Trainingsstunden, Mannschaftsspiele, Abo-Buchungen, sowie offizielle Vereinsveranstaltungen werden in dem System als belegt hinterlegt.
- Bei der Buchung unserer Sand- und Hallenplätze stimmen Sie der „Nutzungsordnung des Tennisvereins Ludwigshafen-Oppau e.V.“ automatisch zu.